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Worauf muss ich bei der Benennung der Räume im Keller achten?

Ein Kellerraum, der die Anforderungen an einen Aufenthaltsraum (Raumhöhe, Belichtung/Belüftung über Fenster, Feuchtigkeitsschutz, Rettungsweg) nicht erfüllt oder nicht als Wohnraum genehmigt ist, darf nicht als „Zimmer" oder „Wohnraum" deklariert werden

Der Raum darf aber als Hobbyraum oder Ankleide benannt werden, wenn er nicht als Keller innerhalb der Wohnflächenberechnung beschrieben werden soll. 

 

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Baugenehmigung einreichen?



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WoFlV berücksichtigt werden?