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Wann werden Terrassen oder Balkone nach WoFlV mit 25% oder bis zu 50% berücksichtigt?

Ob eine Terrasse oder ein Balkon nach WoFlV zu 25% oder bis zu 50% angerechnet werden kann, hängt im Grunde genommen von der Qualität der Terrasse bzw. des Balkons ab. Die mit unser kooperierenden Architekturbüros nutzen die folgende Checkliste zur Orientierung:

Checkliste_Balkon_Terrasse_WoFlV