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Wie werden Räume mit Dachschrägen nach WoFlV von Ogulo berücksichtigt?

Nach § 4 WoFlV zählt die Grundfläche je nach lichter Raumhöhe:

  • ab 2 m Höhe: zu 100 %

  • zwischen 1 m und 2 m: zu 50 %

  • unter 1 m: zu 0 %

Man teilt den Raum also in diese Höhenzonen auf und rechnet die Teilflächen entsprechend an.

Beispiel: Ein 20-m²-Dachzimmer mit 8 m² über 2 m, 8 m² zwischen 1–2 m und 4 m² unter 1 m ergibt 8 + 4 + 0 = 12 m² Wohnfläche. Dieselbe Staffelung gilt übrigens auch unter Treppen.