Zählen Treppenhäuser im Mehrfamilienhaus zur Wohnfläche nach WoFlV oder nicht?
Das Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus wird nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) nicht der Wohnfläche zugerechnet.
Es ist Verkehrsfläche (nach DIN 277) und steht den Bewohnern nicht zur alleinigen Nutzung zur Verfügung, daher wird es keiner Wohnung zugerechnet.
Wird das Haus tatsächlich als eine einzige Wohneinheit genutzt, sind die Flur- und Vorflächen auf den Etagen keine gemeinschaftliche Verkehrsfläche mehr, sondern Flure innerhalb der Wohnung – und die zählen voll zur Wohnfläche. Auch die Fläche unter der Treppe darf nach den Schrägen-Regeln angesetzt werden (≥ 2 m voll, 1–2 m halb).

Vorsicht: Es kommt auf die tatsächliche und baurechtlich genehmigte Nutzung an, nicht auf die Bezeichnung im Exposé – ein baurechtlich als MFH genehmigtes Haus mit drei abgeschlossenen Wohnungen wird durch die Vermarktung als EFH nicht zu einer Wohneinheit.